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Finanzlexikon: wirtschaftsweise

wirtschaftsweise

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (auch Sachverständigenrat Wirtschaft, Wirtschaftsweise, Rat der Wirtschaftsweisen) ist ein im Jahr 1963 eingesetztes Gremium. Es befasst sich wissenschaftlich mit der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung Deutschlands. Ziel ist die unabhängige Beratung der Bundesregierung. Zu diesem Zweck wird jährlich ein Gutachten erstellt, das der Bundesregierung bis zum 15. November zugeleitet wird. Spätestens acht Wochen nach Vorlage des Gutachtens nimmt die Bundesregierung Stellung.

Die Aufgaben des Sachverständigenrates und die Berufung der Mitglieder ist in einem eigenen Gesetz zur Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geregelt.

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